das ist schöön :)..
Presseschnipsel und andere kleine Infos zu Michael
- Screamlouder
- Geschlossen
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Jermaine Jackson will Michaels Sarg nach Neverland holen
Michael Jackson soll nach dem Willen seines Bruders Jermaine doch irgendwann auf dem Gelände seiner Ranch Neverland die letzte Ruhe finden. Der goldene Sarg wurde erst vor einer Woche auf dem Friedhof Forest Lawn bei Los Angeles beigesetzt. «Ich bin nicht so ganz glücklich mit seiner letzen Ruhestätte. Ich hatte immer das Gefühl, er hätte in Neverland beerdigt werden sollen. Aber wir werden ihn auch irgendwann sicherlich dorthin umbetten», sagte Jermaine Jackson am Donnerstag bei der Aufzeichnung der ZDF-Talkshow «Johannes B. Kerner».
Auf die Frage, ob es eine Abschiedsstätte für die Fans geben werde, antwortete Jackson: «Ich hoffe das. Für mich wäre Neverland der richtige Ort gewesen. Das war für ihn ein ganz wichtiger Ort, den hat er gebaut. Das ist seine Schöpfung, Neverland, dort sollte er sein.»Bei der Schilderung, wie er vom Tod seines Bruders erfuhr, brach der 54-Jährige in Tränen aus, wie die Redaktion der Sendung vorab berichtete. «Ich war am anderen Ende der Stadt, in Pasadena. Larry King hat meine Frau angerufen und mich gefragt, ob es stimmt, dass Michael ins Krankenhaus gebracht wurde, und ich habe gesagt: Ich weiß es nicht.» Er sei sofort zur Klinik gefahren. «Ich bin dann ins Krankenzimmer gegangen, um ihn zu sehen. Er lag dort leblos, ich habe ihn auf die Stirn geküsst und habe ihm gesagt: Ich liebe Dich.»
Quelle: Jermaine Jackson will Michaels Sarg nach Neverland holen - Yahoo! Nachrichten Deutschland
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Jermaine Jackson will Michaels Sarg nach Neverland holen
«Ich bin nicht so ganz glücklich mit seiner letzen Ruhestätte. Ich hatte immer das Gefühl, er hätte in Neverland beerdigt werden sollen. Aber wir werden ihn auch irgendwann sicherlich dorthin umbetten»
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass Jermaine endlich aufhören sollte Interviews zu geben. Er geht mir FURCHTBAR auf die Nerven!!!
Ich glaube leider, dass er KEINESWEGS weiß, was Michael wirklich wollte oder was Michael wirklich tat. Er sollte einfach ENDLICH aufhören Interviews zu seinem Bruder zu geben. Es reicht.
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Disney says no plans to bring back Jackson 3D film
ANAHEIM, Calif., Sept 10 (Reuters) - Walt Disney Co (DIS.N) on Thursday dashed fan speculation that it plans to resurrect the Michael Jackson 3-D film "Captain EO" in its theme parks, saying the 1986 short movie is dated.
"There aren't plans to bring back 'Captain EO' at this time," Disney Chief Executive Officer Bob Iger said at a news conference.
"We are looking at it. It's the kind of thing that, if we did it, would get a fair amount of attention and we'd want to make sure we do it right."
Iger said he and four Disney executives recently viewed the 17-minute movie that was directed by Francis Ford Coppola, and noted that special-effects production techniques have advanced significantly since the film was made. Jackson's face also changed markedly in the intervening years.
"There's a simplicity to it," Iger said. "He's (Jackson) charming."
Iger said he has held no discussions with representatives for Jackson's estate. It was not clear who owns the film.
Since Jackson's death in June, the film has enjoyed a resurgence of interest on the Internet.
Some websites speculated that Disney would announce a reintroduction of "Captain EO" during its current D23 fan expo in Anaheim, the southern California city where Disneyland is based.
Jackson's costume from the film, as well as costumes from other popular Disney films from "Mary Poppins" to "Pirates of the Caribbean," are among the wares on display at the expo.
Jackson played the title character in the science fiction movie about the crew of a spaceship on a mission to see a wicked queen played by Anjelica Huston.
The film was shown at Disneyland and company parks in Florida, Tokyo and Paris until the mid-1990s. That coincided with a time when Jackson's career cooled and he started getting caught up in child-molestation accusations.
reuters.com
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die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz vom 8.9. - 10.09.09 insgesamt sechs Rügen ausgesprochen.
Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson Die BILD-Zeitung wurde wegen unangemessen sensationeller Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson gerügt. Eine Titelseite zeigte Jackson auf einer Bahre liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen. Die Kombination mit der Überschrift "Hier verliert er den Kampf um sein Leben" suggerierte Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen. Das hält der Beschwerdeausschuss für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Auch bei einem Popstar wie Jackson kann das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen. Richtlinie 11.1 des Pressekodex lautet:
Richtlinie 11.1 - Unangemessene Darstellung Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Ebenfalls wegen der Berichterstattung im Zusammenhang mit Jackson gerügt wurde auch das Internet-Portal BILD-ONLINE. Es zeigte ein grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare. Die Bildunterschrift mutmaßte, "so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben". Die Ausschussmitglieder halten die fiktive Darstellung des entstellten Kopfes der Leiche für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, zumal die Abbildung auf reinen Vermutungen fußte. Für das Gremium war unbestritten, dass ein öffentliches Interesse am Tod des Popstars und den Umständen besteht. Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhen, gehören jedoch in die Privatsphäre des Verstorbenen. Deshalb beurteilt der Beschwerdeausschuss die Darstellung als schwerwiegenden Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte.
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Yeah!

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MJ VMA Tribute Promo | Video | MTV
Janet wird wohl die VMAs dieses Weekend mit einem Tribute für Michael eröffnen

..danke für dieseswunderbar gemachte promo-video, hab das gestern schon auf einer anderen Seite gesehen und muss sagen...tränchen verdrück.. das zweitemal und
die Janet wirds schon richten, ich glaube ganz fest daran!
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Alles anzeigen
die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz vom 8.9. - 10.09.09 insgesamt sechs Rügen ausgesprochen.
Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson Die BILD-Zeitung wurde wegen unangemessen sensationeller Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson gerügt. Eine Titelseite zeigte Jackson auf einer Bahre liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen. Die Kombination mit der Überschrift "Hier verliert er den Kampf um sein Leben" suggerierte Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen. Das hält der Beschwerdeausschuss für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Auch bei einem Popstar wie Jackson kann das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen. Richtlinie 11.1 des Pressekodex lautet:
Richtlinie 11.1 - Unangemessene Darstellung Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Ebenfalls wegen der Berichterstattung im Zusammenhang mit Jackson gerügt wurde auch das Internet-Portal BILD-ONLINE. Es zeigte ein grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare. Die Bildunterschrift mutmaßte, "so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben". Die Ausschussmitglieder halten die fiktive Darstellung des entstellten Kopfes der Leiche für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, zumal die Abbildung auf reinen Vermutungen fußte. Für das Gremium war unbestritten, dass ein öffentliches Interesse am Tod des Popstars und den Umständen besteht. Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhen, gehören jedoch in die Privatsphäre des Verstorbenen. Deshalb beurteilt der Beschwerdeausschuss die Darstellung als schwerwiegenden Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte.
Für die zweite Beschwerde bin ich verantwortlich. Hab vor einigen Tagen das Schreiben bekommen, dass mir auch die zweite Instanz Recht gegeben hat. Wen es interessiert, hier das Schreiben, ohne jegliche Namen:
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...super Promo Video,echt klasse Idee es Handschuhe regnen zu lassen
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... das geht ja richtig unter die haut das promo video, ist richtig schön und ne gute idee mit den handschuhen

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Für die zweite Beschwerde bin ich verantwortlich. Hab vor einigen Tagen das Schreiben bekommen, dass mir auch die zweite Instanz Recht gegeben hat. Wen es interessiert, hier das Schreiben, ohne jegliche Namen:
Hat du gut gemacht!
Michael wär dir sicher sehr dankbar! -
Habt ihr schon mitbekommen das, das Gedenkkonzert in Wien abgesagt wurde?
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jepp, haben sogar nen thread dazu

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Oprah Remembers Michael Jackson
On Wednesday, September 16, Oprah reveals for the first time the untold stories behind her history-making 1993 interview with Michael Jackson. Along with an encore presentation of excerpts from their original interview, Oprah remembers the King of Pop with never-before-revealed personal details about their sit-down that was seen by nearly100 million people worldwide.
Von myspace.
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Die Oprah soll sich mal kratzen. Diese Frau regt mich so auf... Wie kann man nur so eine verlogene, falsche Schlange sein!
Vor wenigen Wochen hatte man verlauten lassen, dass man jemandem, der Kindern weh tat (Michael) oder Frauen schlägt (Chris Brown), keine Sendezeit schenken wollte und nun auf ein mal merkt man, dass man damit doch noch etwas Kohle machen kann.
Ich könnte kotzen und kotzen... -
Kam dieses Zitat denn aus verlässlicher Quelle?
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Ja, ist von Michael's offizieller Myspace-Seite.
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Die Oprah soll sich mal kratzen. Diese Frau regt mich so auf... Wie kann man nur so eine verlogene, falsche Schlange sein!
Vor wenigen Wochen hatte man verlauten lassen, dass man jemandem, der Kindern weh tat (Michael) oder Frauen schlägt (Chris Brown), keine Sendezeit schenken wollte und nun auf ein mal merkt man, dass man damit doch noch etwas Kohle machen kann.
Ich könnte kotzen und kotzen...Echt? Ist die so schlimm? Ich fand die damals während dem Interview SO süß..

Weiss nicht, kenn mich damit ja nicht so aus, aber die bestimmt schon viel selbst, was in der Sendung so abgeht, ne?... -
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die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz vom 8.9. - 10.09.09 insgesamt sechs Rügen ausgesprochen.
Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson Die BILD-Zeitung wurde wegen unangemessen sensationeller Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson gerügt. Eine Titelseite zeigte Jackson auf einer Bahre liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen. Die Kombination mit der Überschrift "Hier verliert er den Kampf um sein Leben" suggerierte Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen. Das hält der Beschwerdeausschuss für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Auch bei einem Popstar wie Jackson kann das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen. Richtlinie 11.1 des Pressekodex lautet:
Richtlinie 11.1 - Unangemessene Darstellung Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Ebenfalls wegen der Berichterstattung im Zusammenhang mit Jackson gerügt wurde auch das Internet-Portal BILD-ONLINE. Es zeigte ein grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare. Die Bildunterschrift mutmaßte, "so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben". Die Ausschussmitglieder halten die fiktive Darstellung des entstellten Kopfes der Leiche für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, zumal die Abbildung auf reinen Vermutungen fußte. Für das Gremium war unbestritten, dass ein öffentliches Interesse am Tod des Popstars und den Umständen besteht. Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhen, gehören jedoch in die Privatsphäre des Verstorbenen. Deshalb beurteilt der Beschwerdeausschuss die Darstellung als schwerwiegenden Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte.
Finde ich super!!!!
Die blöde BLÖD!!! Müssen die denn auch ne Strafe zahlen oder ne Entschuldigung drucken???Ghost: Finde ich echt richtig super, dass du dich dahinter geklemmt hast!

Trotzdem denke ich, dass die so weitermachen wie eh und je. Denen sind die Menschen doch egal!

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Dann ist diese Ophra Winfrey wohl auch nicht besser als die anderen Pressefutzies.
Wer sich über Kindesmißbrauch informiert hat, der weiß das die meist nicht nur ein Kind am Wickel haben, sondern mehrere. Und bei Michael waren das lediglich 2 Leutchen die Anschuldigungen erhoben haben, und das auch nur aus reiner Geldgier. Alle anderen befragten Kids, und das waren nicht wenige, haben ihn nicht belastet.
Man, das ärgert mich maßlos das sich die Leutchen nicht mal schlau machen bevor sie solchen Unsinn in die Welt setzen. Und so etwas passiert ausgerechnet Michael, der sich wie kein zweiter für Kinder in allen Lebenslagen eingesetzt hat.
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