Van Passel Brothers Accuse R. Kelly of Stealing Song

  • April 3, 2006


    R. Kelly presented Michael Jackson with, “You Are Not Alone,†but twin brothers, Eddy and Danny Van Passel, say the composition belongs to them.


    The Van Passel brothers - veteran authors, composers, music publishers and producers - originally composed “If We Can Start All Over,†which sounds eerily similar to what Kelly presented the King of Pop with. That’s why the brothers have filed a suit against Kelly, which is currently being held before the Court of Appeal in Brussels, Belgium.


    “If you play 'If We Can Start All Over,' for everybody, everybody will say it’s 'You Are Not Alone',†Danny Van Passel told Vibe.com via an exclusive phone interview. “It’s identical and I can’t say more than that, except it’s a protected copyright and you should get permission first before you use it and R. Kelly didn't ask for permission.â€


    The Van Passel brothers are not alone in feeling they were robbed by Kelly. In Sept. 1995, the Belgian right society confirmed after close examination of both songs that the largest part of the melody of the 1995 song, “You Are Not Alone,†is identical to the 1993 Van Passel composition, “If We Can Start All Over.â€


    “The best-case scenario will be for the law to say R. Kelly has no rights (to the song) and for all the rights, 100 percent of the rights to go to the original composers, which are us,†Danny Van Passel said. “Our songs are published in more than 100 countries, in more than 20 different languages. We’re in the business since 1978, so we’re professionals."


    (VIBE.com)


    :tatort

  • <div class='quotetop'>ZITAT (666 @ Montag, 3.4.06 - 21:08 Uhr) [snapback]89913[/snapback]</div>

    Zitat


    Naja sogesehen wird ja net Mike verklagt ausnahmsweiße :rofl
    [/b]


    Kommt drauf an, vielleicht sind es auch ausnahmsschwarze.


    hahahahaha .. Spitzenwitz. ^^

  • <div class='quotetop'>ZITAT (666 @ Montag, 3.4.06 - 21:08 Uhr) [snapback]89913[/snapback]</div>

    Zitat


    Und damit kommen die jetzt erst ?


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    Das war bei der Überschrift auch mein erster Gedanke, denn schließlich ist das ja nun schon 11 Jahre her.........naja, aber dem Zitat nach, wurde das ja 1995 schon von so belgischen Rechte Verfechtern erkannt, frag mich aber warum es dann nicht verfolgt wurde, sonder erst jetzt :spinnen :
    <div class='quotetop'>ZITAT </div>

    Zitat

    The Van Passel brothers are not alone in feeling they were robbed by Kelly. In Sept. 1995, the Belgian right society confirmed after close examination of both songs that the largest part of the melody of the 1995 song, “You Are Not Alone,†is identical to the 1993 Van Passel composition, “If We Can Start All Over.â€


    [/b]



    Echt zu dumm!

  • hellau,


    glaub ja an einen april-scherz..
    wenn nicht.. ich habs mir ja angehört.. wird det sehr teuer für olle mike und den herrn r.


    lustig finde ich ja.. dass den leuten det immer jahrzehnte später einfällt..



    THE LAST ACTION HIPPIE :D

  • <div class='quotetop'>ZITAT (Kraehenkomitee @ Mittwoch, 5.4.06 - 18:46 Uhr) [snapback]90336[/snapback]</div>


    Nun ja - teuer wird es für R. Kelly. Denn im besten Fall wird er alles, was er an dem Lied verdient hat, abgeben müssen. Plus halt noch Bußgelder etc. - wenn es denn so stimmt.


    Habe es mir eben angehört... woah... wenn die das nicht irgendwie gefälscht haben, dann hat R. Kelly das auf die dreisteste Art und Weise geklaut, denn es ist wirklich so gut wie identisch. Zumindest die Strofen - den Refrain von den Passels hört man ja nicht.


    Das ganze wurde wohl übrigens 1995 schon festgestellt. Von daher zieht das Argument Zeit nicht. Wer weiß, was in diesen 10 Jahren passiert ist. Von Gerichtswartezeiten zu vielleicht vorgerichtlichen Verhandlungen, etc... Wie gesagt, wenn es nicht gefälscht ist, dann ist wirklich dreist geklaut. Nicht nur die Melodie - selbst die Schlagzeugspur ist 1 zu 1 übernommen. :lol

  • <div class='quotetop'>ZITAT (Jea-nny @ Mittwoch, 5.4.06 - 18:53 Uhr) [snapback]90345[/snapback]</div>

    Zitat


    mmmh...die beschweren sich erst so spät...


    verjährt sich sowas nicht?
    [/b]



    nicht wenns bei gericht liegt oder es sich quasi im ermittlungsstadium befindet.
    ob plagiatismus verjährt ist mir net bekannt - müsste man aber rausfinden... :tatort

  • <div class='quotetop'>ZITAT (badwoman @ Mittwoch, 5.4.06 - 19:04 Uhr) [snapback]90355[/snapback]</div>

    Zitat


    nicht wenns bei gericht liegt oder es sich quasi im ermittlungsstadium befindet.
    ob plagiatismus verjährt ist mir net bekannt - müsste man aber rausfinden... :tatort
    [/b]


    hellau,


    soweit ick weiß verjährt das nicht..
    erinnere mich da an den aktuellen fall von "the lion sleeps tonight"..
    das lied wurde ja schon vor mehr als 50 jahren geklaut.. und erst jetzt wird die familie recht bekommen..
    hoffe ich jedenfalls..



    THE LAST ACTION HIPPIE :D

  • <div class='quotetop'>ZITAT (Kraehenkomitee @ Mittwoch, 5.4.06 - 19:15 Uhr) [snapback]90366[/snapback]</div>


    Es kommt aber darauf an, wann die Beschwerde/Klage eingeleitet wurde. Wenn ein Rechtsstreit 50 Jahre dauert, dann verjährt es nicht solange der Prozess läuft.

  • Zum Thema Verährung:
    Strafrecht


    Das Strafrecht (einschließlich Ordnungswidrigkeitenrecht) kennt zwei Typen der Verjährung:


    Die Verfolgungsverjährung besteht nach der Zeitdauer, nach der ein bestimmtes Delikt nicht mehr verfolgt wird. Es tritt somit ein Verfahrenshindernis ein. Wird das Verfahren dennoch eröffnet, muss es eingestellt werden. Die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord wurde 1965 in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages diskutiert, mehrfach verlängert und endgültig 1979 aufgehoben. Im Übrigen bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Strafandrohung des Delikts. Die Verfolgungsverjährung beginnt mit der Beendigung der Straftat.


    Die Vollstreckungsverjährung tritt ein, wenn das Urteil als Strafe oder Maßnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB in Folge Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden darf. Die Sicherungsverwahrung und die lebenslange Freiheitsstrafe verjähren nicht. Die Verjährungsfristen im Übrigen bestimmen sich nach der verhängten Strafe. Beginn der Vollstreckungsverjährung ist die Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung bzw. des Urteils.


    Zivilrecht


    1. Verjährungsfristen:
    * dreißigjährige Frist: Die allgemeine Verjährungsfrist des ABGB beträgt 30 Jahre.
    * dreijährige Frist: In bestimmten Fällen ist die Frist auf 3 Jahre verkürzt, hauptsächlich bei Rechten die normalerweise sehr rasch geltend gemacht werden. (Kaum jemand hebt sich zB die Quittungen über Zahlungen beim Bäcker auf.) Insbesondere unterliegen der kurzen Verjährungsfrist:
    o Das Recht auf regelmäßig wiederkehrende Einzelleistungen (Zinsen, Renten, udgl)
    o Forderungen des täglichen Lebens (§ 1486 ABGB)
    o Das Recht, eine letzwillige Verfügung umzustoßen, den Pflichtteil oder seine Ergänzung zu fordern, eine Schenkung wegen groben Undanks zu widerrufen, die Geltendmachung von Irrtum oder Furcht beim Vertragsschluss, der Wegfall der Geschäftsgrundlage, die Verkürzung über die Hälfte (§ 1487 ABGB)
    o Schadenersatzansprüche (ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger)
    * Wirkung: Nach Ablauf der Frist ist die Schuld nicht mehr einklagbar, kann aber noch wirksam erfüllt werden (Naturalobligation).
    2. Präklusionsfristen (z.B. Gewährleistungsfristen) hingegen vernichten das Recht vollständig.



    Quelle:
    Wikipedia


    PS:
    Es wird natürlich nicht nach Deutschem Recht verhandelt, sondern nach dem Belgischen.


    PPS:
    Das einzige was nach Deutschem Recht nicht verjährt ist Mord und Völkermord.

  • <div class='quotetop'>ZITAT (Been Told @ Mittwoch, 5.4.06 - 19:35 Uhr) [snapback]90373[/snapback]</div>

    Zitat


    Es kommt aber darauf an, wann die Beschwerde/Klage eingeleitet wurde. Wenn ein Rechtsstreit 50 Jahre dauert, dann verjährt es nicht solange der Prozess läuft.
    [/b]



    hellau,


    det stimmt so nicht.. mal mein beispiel von vorhin:


    QUELLE: http://www.musik-news.de


    Rechtsstreit um «The Lion Sleeps Tonight»
    Johannesburg - In einem Rechtsstreit um die geistige Urheberschaft an dem Welthit «The Lion Sleeps Tonight» droht dem Disney-Konzern die Beschlagnahme seines Eigentums in Südafrika. Die Nachkommen des südafrikanischen Wanderarbeiters Solomon Linda reichten vor dem Oberlandesgericht in Pretoria Klage ein und forderten die Zahlung von 10 Millionen Rand (1,3 Mio Euro).
    Jetzt drohten rund 100 Disney-Besitztümern in Südafrika die Beschlagnahme, berichtete der südafrikanische Rundfunk. Im Mittelpunkt der Klage steht ein Lied, das zunächst von dem amerikanischen Volksmusiker Pete Seeger und später von mindestens 150 anderen Interpreten weltweit gesungen wurde. Linda hatte sein Lied «Mbuba» 1939 für ein paar Cent an den Produzenten Eric Gallo verkauft. Zehn Jahre später wurde es Pete Seeger angeboten, der den Zulu-Refrain nicht verstand und den Text in «Wimoweh» umänderte. Daraus machte er 1952 zusammen mit den Weavers einen Riesenhit.
    Der Musiker George David Weiss fügte später 16 englische Wörter hinzu und nannte das Stück «The Lion Sleeps Tonight» - die Version, die Walt Disney zuletzt auch für den Film «The Lion King» nutzte und die mindestens 72 Millionen Dollar an Abgaben einspielte. Als die Weavers gegen Weiss klagten, entschied ein US-Richter 1989, dass dessen Version eine eigene Komposition darstellte.



    also guck mal wie alt das ist.. und die haben erst vor zwei jahren mit dem rechtsstreit angefangen..
    news sind auch schon ein bissl alt.. aber soweit ich das mitbekommen habe sind die noch nicht fertig..



    THE LAST ACTION HIPPIE :D


    PS: letztendlich ist es ja eh wurst.. am ende wird in den medien wieder stehen michael hätte einen song geklaut..

  • <div class='quotetop'>ZITAT (Kraehenkomitee @ Mittwoch, 5.4.06 - 20:15 Uhr) [snapback]90379[/snapback]</div>


    Stimmt.
    Aber das ist ja auch nicht deutsches Recht, sondern Amerikanisches bzw. Afrikanisches.
    Wie gesagt, in Deutschland verjährt Plagiat.


    Aber:
    Ab wann fängt das Verjähren an? Wenn Michael das Lied nur auf HIStory veröffentlicht hätte, hätte die Verjährungsfrist am 1.1.1996 um 0.00 Uhr begonnen. Das Lied wurde aber auch auf einem oder mehreren der Greatest Hits collections veröffentlicht. Da würde dann das Plagiat erneuert - sozusagen.
    Denn Plagiat heißt ja, dass man etwas von jemand anderem als sein eigenes Werk ausgibt.
    D.h. jedesmall wenn MJ eine CD veröffentlicht oder einen sonstigen Tonträger, steht dort "Written and composed by R. Kelly" - und das stellt den Tatbestand des Plagiats da. (wenn es denn ein Plagiat ist).

  • R. Kelly hat sowas net nötig... und trotzdem macht ers! Das errinert mich an seinen anderen Skandal... ;D


    YANA gefällt mir ja besser als die VanPassel-Version aber so geht das nicht Herr Kelly!
    Ich bin mir sicher man hätte sich mit den Leutz gleich am Anfang einigen können und
    alle wären zufrieden... Aber einfach glauben det merkt keiner... :rolleyes
    Wieviele J*ints muss man rauchen um so zu denken? ;D

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